Im November 2002 reichten Dr. …, Facharzt FMH Pädiatrie, und in der Folge die Eltern von …, bei der IV-Stelle des Kantons Graubünden einen Antrag auf Kostengutsprache für eine Psychotherapie als medizinische Massnahme ein. Der behandelnde Psychotherapeut Dr. … hielt im Bericht vom 4. März 2003 zusammenfassend fest, dass - die Psychotherapie im Zusammenhang mit einem Geburtsgebrechen 404 (Störungen der Aufmerksamkeit) und mit den Folgen des Unfalles aus dem Jahre 1995 stehe; - aufgrund bisheriger Beobachtungen und Untersuchungen keine