auszugehen war. Der neue ärztliche Bericht vom 12. Juni 2003 lässt nun aber keine erhebliche (objektive) Vergrösserung dieser Leiden erkennen. Vielmehr wird vermutungsweise lediglich eine prozentual-niedrigere Beurteilung der medizinisch-theoretischen Arbeitsfähigkeit in einer behinderungsgeeigneten Tätigkeit angegeben, heisst es doch darin „… in der jetzigen Situation dürfte allerdings auch eine mehr administrative Tätigkeit z.B. in der Betriebsführung eines Malergeschäfts klar eingeschränkt sein in einem Ausmass von mindestens 50%.“