In der Funktion als Geschäftsführer (angestellt oder selbständig) könne er - freie Arbeits- und Zeiteinteilung vorausgesetzt - ein Wochenpensum von 35 Stunden erfüllen (Tätigkeiten wie: Offerten und Rechnungen erstellen, Vor- und Nachkalkulationen, Ausmessarbeiten, Akquisition und Kundenbetreuung). In der Folge verneinte die IV-Stelle am 29. Mai 2002 einen Rentenanspruch mangels leistungsbegründender Invalidität.