Diesem kann ohne weiteres entnommen werden, dass der versicherte in der freien Wirtschaft und im eigenen Betrieb in einer leichten, wechselbelastenden Tätigkeit ca. 35 Stunden pro Woche arbeiten könne. In der Funktion als Geschäftsführer (angestellt oder selbständig) könne er - freie Arbeits- und Zeiteinteilung vorausgesetzt - ein Wochenpensum von 35 Stunden erfüllen (Tätigkeiten wie: Offerten und Rechnungen erstellen, Vor- und Nachkalkulationen, Ausmessarbeiten, Akquisition und Kundenbetreuung).