Im Angestelltenverhältnis, wo wahrscheinlich die Bedingungen weniger optimal wären, dürfte sich die Arbeitsfähigkeit auf ca. 4 - 5 Stunden pro Tag bei reduzierter Leistungsfähigkeit von 20 - 30 % vermindern. Der ursprünglichen Rentenverfügung lag hinsichtlich der beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten sodann noch ein detaillierter Bericht der BEFAS Horw vor. Diesem kann ohne weiteres entnommen werden, dass der versicherte in der freien Wirtschaft und im eigenen Betrieb in einer leichten, wechselbelastenden Tätigkeit ca. 35 Stunden pro Woche arbeiten könne.