Ausserdem führte er noch aus, dass sich die Arbeitsunfähigkeit klar verringern würde, wenn man davon ausgehen würde, dass der Versicherte rein im administrativen Bereich arbeiten könnte. Bei einer rein administrativen Arbeit im eigenen Betrieb, wo der Versicherte seine Arbeitszeit an die eigene Invalidität anpassen könnte, dürfte medizinisch theoretisch von einer Arbeitsfähigkeit von ca. 6 Stunden pro Tag ausgegangen werden. Im Angestelltenverhältnis, wo wahrscheinlich die Bedingungen weniger optimal wären, dürfte sich die Arbeitsfähigkeit auf ca. 4 - 5 Stunden pro Tag bei reduzierter Leistungsfähigkeit von 20 - 30 % vermindern.