Im bisherigen Tätigkeitsbereich als selbständigerwerbender Maler sei er zu 75 % arbeitsunfähig, im administrativen Bereich bestehe aber noch eine weitgehende Arbeitsfähigkeit. Bereits in einem separaten Arztbericht (datiert vom 19. Februar 2002) zu Handen des Versicherten hatte der Arzt zur Arbeitsunfähigkeit des Versicherten die gleichen Angaben gemacht. Ausserdem führte er noch aus, dass sich die Arbeitsunfähigkeit klar verringern würde, wenn man davon ausgehen würde, dass der Versicherte rein im administrativen Bereich arbeiten könnte.