2. Dagegen liess … am 12. März 2004 beim Verwaltungsgericht frist- und formgerecht Beschwerde erheben mit dem Antrag um Aufhebung des angefochtenen Entscheides (Ziff. 1), Zusprechung einer halben IV-Rente (Ziff. 2) sowie eventualiter zur Rückweisung zur erneuten Abklärung und Neubeurteilung an die Vorinstanz (Ziff.3). Sodann beantragte er die Gewährung der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung durch den die Beschwerde unterzeichnenden Rechtsanwalt. Der Vergleich des Berichtes Dr. … vom Februar 2002 mit demjenigen vom 12. Juni 2003 ergebe die neuen Diagnosen Spreizfuss und Hyperlipidämie.