Entscheid berücksichtigt worden und mit dem neuen Gesuch würden keine rentenrelevanten neuen Tatsachen geltend gemacht. Dagegen liess der Versicherte am 10. November 2003 bei der IV-Stelle Einsprache erheben. Dr. … habe am 19. Februar 2002 eine Arbeitsunfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit von 75% attestiert. Dabei habe er sich auf die Annahme gestützt, der Versicherte könne trotz der vollen Arbeitsunfähigkeit als Maler für den administrativen Bereich seiner Firma noch aufkommen.