Es bestünden dauernde und intensivere Schmerzen sowohl was die Nacken- und Armregion links als auch den gesamten Rücken und die Knie betreffe. Eine Arbeitsfähigkeit als Maler sei nach wie vor unmöglich, in der jetzigen Situation dürfte der Versicherte auch in einer mehr administrativen Arbeit, z.B. in der Betriebsführung seines Malergeschäfts, klar eingeschränkt sein (mindestens 50%). Aufgrund von bisherigem Verlauf und den Befunden würde die Prognose ungünstig bleiben. Mit Verfügung vom 7. Oktober 2003 trat die IV-Stelle auf das Leistungsbegehren des Versicherten nicht ein. Die mit Arztbericht Dr. … vom 12. Juni geltend gemachten Beschwerden seien bereits beim ersten