Das Urteil erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Am 9. September 2003 liess der Versicherte bei der IV-Stelle ein Gesuch um Neuüberprüfung des Invaliditätsgrades einreichen. Er legte einen Bericht seines Hausarztes, Dr. …, datiert vom 12. Juni 2003, bei. Darin stellte dieser fest, dass sich der Gesundheitszustand des Patienten seit ca. Mitte 2002 deutlich verschlechtert zu haben scheine. Es bestünden dauernde und intensivere Schmerzen sowohl was die Nacken- und Armregion links als auch den gesamten Rücken und die Knie betreffe.