Nach diversen medizinischen Abklärungen und u.a. nach Einholung eines Berichts der beruflichen Abklärungsstelle (BEFAS) vom April 2001 wurde er im eigenen Betrieb in einer leichten, wechselbelastenden Tätigkeit als noch für 35 Stunden pro Woche (83%) für einsatzfähig eingestuft. In ihrem Vorbescheid ermittelte die IV-Stelle einen Invaliditätsgrad von 16,48%, was nicht zur Ausrichtung einer IV-Rente genüge. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Verfügung vom 29. Mai 2002 ab und der dagegen beim Verwaltungsgericht erhobenen Beschwerde war ebenfalls kein Erfolg beschieden.