Zum anderen handelt es sich auch bei Dr. …, dessen Bericht der Beschwerdeführer zu seinen Gunsten anführt, um einen Allgemeinpraktiker, womit dieser implizit die Kompetenz eines Allgemeinmediziners zur Beurteilung seines medizinischen Zustandes anerkennt. Des Weiteren macht der Beschwerdeführer geltend, die Beschwerdegegnerin widerspreche ihrer eigenen Praxis, nach der sie Berichten von Hausärzten einen minderen Beweiswert zukommen lasse, indem sie plötzlich einem solchen Bericht ein grösseres Gewicht beimesse als anderen.