Diese basiert jedoch, wie das Wort sagt, notwendigerweise auf einer Schätzung, weshalb gewisse Divergenzen unvermeidbar sind. Zudem sind die Angaben Dr. … zur Arbeitsfähigkeit eher unpräzise, indem sie sich lediglich auf „Arbeiten, welche aufgrund seiner Ausbildung in Frage kommen“ beziehen. Auch Dr. … schliesst im Übrigen eine 100%ige Tätigkeit nicht kategorisch aus - er spricht in seinem Gutachten nicht von einer maximal, sondern einer minimal 50%igen Arbeitsfähigkeit für mehrheitlich sitzende Arbeiten ohne Heben von Gewichten über 10 kg. Insgesamt sind die Berichte Dr. … und Dr. … nicht geeignet, den Beweiswert des Berichtes Dr. … zu vermindern.