3. Auch im Bereich des Invalidenlohnes wird nicht bestritten, dass die Beschwerdegegnerin korrekterweise die LSE anwendete. Ebenfalls nicht streitig ist, dass als Vergleichsbasis die Löhne des Anforderungsniveaus 4, also einfacher und repetitiver Tätigkeiten, heranzuziehen sind. Hingegen macht der Beschwerdeführer geltend, die Beschwerdegegnerin sei zu Unrecht von einer 100prozentigen Arbeitsfähigkeit ausgegangen. Dem ist jedoch nicht so.