Es sei unüblich, dass die IV-Stelle in ihrer Verfügung lediglich auf die Begutachtung des Hausarztes abgestellt habe, wo sie sonst immer betone, dass den Angaben von Hausärzten lediglich minderer Beweiswert zukomme. Bei seinen Beschwerden handle es sich um komplexe medizinische Probleme, welche durch einen Allgemeinpraktiker nicht ausreichend beurteilt werden können. Die weiteren Arztberichte stammten aus dem Jahre 2002 und seien somit nicht mehr aktuell. Es sei zwingend, dass er in einem Begutachtungszentrum polydisziplinär untersucht werde.