6. Gegen den Einspracheentscheid betreffend eine IV-Rente erhob der Versicherte rechtzeitig Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit dem Antrag auf Aufhebung des Entscheides und der Zusprechung einer Dreiviertels-, eventualiter einer halben unbefristeten IV-Rente. Er sei seit 2002 zu 100% arbeitsunfähig. Er leide unter starken Schmerzen, weshalb er auch seine Stelle bei der Firma … wieder habe aufgeben müssen. Es sei unüblich, dass die IV-Stelle in ihrer Verfügung lediglich auf die Begutachtung des Hausarztes abgestellt habe, wo sie sonst immer betone, dass den Angaben von Hausärzten lediglich minderer Beweiswert zukomme.