Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt der zweite durch Dr. … bei Dr. … in Auftrag gegebene Bericht. Am 16.9.2002 wurde der Versicherte an einer Krallenzehe am linken Fuss operiert. In einem umfassenden Arztbericht zuhanden der IV bewertete Dr. … am 24.9.2002 seine verbleibende Arbeitsfähigkeit mit 100% für vorwiegend sitzende Tätigkeiten ohne Dauerbelastungen von Füssen, Knien und Rücken. In einem weiteren Bericht vom 22.10.02 bestätigte Dr. … diese Einschätzung und gab an, dass keine wesentlichen Beschwerden mehr bestünden.