Damit läge er höher als der mittels DAP errechnete Lohn und fiele für den Beschwerdeführer ungünstiger aus. Der errechnete Invalidenlohn von CHF 53'793.- ist damit vertretbar. 4. Aus dem unbestritten gebliebenen Valideneinkommen von CHF 65'698.- und dem Invalideneinkommen von CHF 53'793.- resultiert ein rentenausschliessender Invaliditätsgrad von 18,12%.