Es gilt zu beachten, dass hier ein Berufsberater, ein Arzt sowie ein Berufsabklärer, also alles ausgewiesene Fachleute, während mehrerer Tage Abklärungen allein zur Frage der beruflichen Einsatzmöglichkeiten des Beschwerdeführers getätigt haben. Diesen zwei umfassenden Gutachten ist daher ein grösseres Gewicht beizumessen als den genannten Arztberichten, die aufgrund der gestellten Diagnose höchstens eine grobe Schätzung der Arbeitsfähigkeit beinhalten. Dies gilt umso mehr, als die Einschätzungen von Dr. … jeweils von einer Benutzung des linken Armes ausgehen, was die BEFAS bei den von ihr vorgeschlagenen Berufen jedoch zu vermeiden suchte.