Die BEFAS nennt ihm, wiederum nach umfassenden Untersuchungen, verschiedene Berufe, die er ausüben könnte, wie Taxi- oder Kurierdienstfahrer, Staplerfahrer, Kommissionieren in einem Verteilzentrum, Bedienung und Überwachung von Maschinen und Anlagen, Wagenreinigung oder technische Montage. Es gilt zu beachten, dass hier ein Berufsberater, ein Arzt sowie ein Berufsabklärer, also alles ausgewiesene Fachleute, während mehrerer Tage Abklärungen allein zur Frage der beruflichen Einsatzmöglichkeiten des Beschwerdeführers getätigt haben.