So liegen dem Gutachten Berichte von drei Spezialärzten aus den Bereichen Psychiatrie, Rheumatologie und Handchirurgie bei. Auch die Vorgeschichte, zu der zahlreiche bereits erstattete Arztberichte gehören, wurde berücksichtigt. Der Vorwurf des Beschwerdeführers, das Gutachten beschäftige sich einseitig mit den Unfallfolgen, kann daher nicht gehört werden. Die medizinischen Abklärungen der MEDAS werden sodann ergänzt durch den Bericht der BEFAS, der sich mit den beruflichen Möglichkeiten, die sich unter Berücksichtigung der unbestritten bestehenden Leiden des Beschwerdeführers bieten, befasst.