Diese aber beruhen notwendigerweise bei allen vorliegenden Gutachten auf einer Schätzung, was bedingt, dass gewisse Divergenzen unvermeidbar sind. Letztlich stellt sich demnach die Frage, ob die Beschwerdegegnerin zu Recht die Einschätzungen zur Arbeitsfähigkeit der MEDAS und der BEFAS denjenigen der Dres. … vorgezogen hat. Dies ist aus folgenden Gründen zu bejahen: Das MEDAS-Gutachten beruht auf ausserordentlich umfassenden Abklärungen zu sämtlichen verschiedenen Leiden des Beschwerdeführers. So liegen dem Gutachten Berichte von drei Spezialärzten aus den Bereichen Psychiatrie, Rheumatologie und Handchirurgie bei.