wie die MEDAS Bellinzona komme übrigens auch die BEFAS Horw, welche die praktische Verwendung der vorhandenen Arbeitsfähigkeit des Versicherten abklärte, zum Schluss einer 100%igen Arbeitsfähigkeit für adaptierte Tätigkeiten. Die vom Versicherten zitierten Arztberichte beruhten zudem lediglich auf einer anderen Einschätzung der verbleibenden Arbeitsfähigkeit aufgrund einer im Übrigen unbestrittenen Diagnose. Angesichts dieser widersprüchlichen Angaben zur prozentualen Arbeitsfähigkeit sei es unvermeidbar und zulässig, auf die Gutachten der MEDAS und der BEFAS abzustellen.