8. Mit Vernehmlassung vom 25.3.2004 beantragt die IV-Stelle Abweisung der Beschwerde. Es sei zulässig, auf einen einzigen Arztbericht abzustellen, wenn dieser ein ausreichend klares Bild über den Gesundheitsschaden und seine Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit des Versicherten ergebe. Das MEDAS-Gutachten stelle einen Gesamtwert der Arbeitsfähigkeit dar, beruhe auf der Vorgeschichte, den bisherigen Akten sowie mehreren persönlichen Untersuchungen des Versicherten und erscheine in seinen Ergebnissen schlüssig, nachvollziehbar und widerspruchsfrei. wie die MEDAS