6. Mit Verfügung vom 9.7.2003 sprach die IV-Stelle dem Versicherten für die Zeit vom 1.7.1999 bis zum 31.8.1999 eine volle Rente aufgrund eines Invaliditätsgrades von 88% zu. Für die Zeit seit dem 1.9.1999 erachtete sie die Voraussetzungen für eine Rente als nicht mehr gegeben und lehnte den Anspruch auf eine solche daher ab. Auf Einsprache des Versicherten hin wurde die Verfügung mit Einspracheentscheid vom 29.1.2004 bestätigt.