Die Einsatzfähigkeit als Gipser bezifferte sie mit 50%. Insbesondere geht die BEFAS davon aus, dass der Versicherte nach einer Einarbeitungszeit von drei bis sechs Monaten als Taxi- und Kurierdienstfahrer, als Staplerfahrer, beim Kommissionieren in einem Verteilzentrum, bei der Bedienung und Überwachung von Maschinen und Anlagen in der Verarbeitung von Lebensmitteln, Metallen und Kunststoffen sowie in der Wagenreinigung oder in der technischen Montage einsatzfähig wäre. Ein von der BEFAS organisierter Arbeitsversuch, bei dem der Versicherte als Wagenreiniger der Rhätischen Bahn tätig war, scheiterte jedoch nach wenigen Tagen.