5. Zusätzlich gab die IV-Stelle ein BEFAS-Gutachten in Auftrag. Mit Bericht vom 11.4.2002 stellte die BEFAS Horw fest, dass der Versicherte für leichte bis mittelschwere Arbeiten zu 100% arbeitsfähig sei, wobei sie wie zuvor die MEDAS die eingeschränkte Benutzbarkeit des linken Arms hervorhob. Die Einsatzfähigkeit als Gipser bezifferte sie mit 50%.