Aufgrund der Akten sowie zusätzlicher medizinischer Untersuchungen, namentlich durch einen Rheumatologen, einen Handchirurgen und einen Psychiater kommt das MEDAS-Gutachten zudem zum Schluss, dass der Versicherte seit 1.1.1999 in seiner angestammten Tätigkeit zu 50% arbeitsunfähig sei. Bei einer mittelschweren bis leichten Tätigkeit, bei der er keine Lasten über 25 kg heben, den linken Arm nicht wiederholt benutzen sowie keine schweren handwerklichen Arbeiten mit dem linken Arm oder Überkopfarbeiten ausführen müsse, sei er zu 100% arbeitsfähig.