4. Am 3.11.1999 meldete sich der Versicherte bei der IV-Stelle Graubünden zum Bezug von Leistungen an. Diese gab am 7.9.2000 der MEDAS Bellinzona den Auftrag zur medizinischen Abklärung des Versicherten. Mit Bericht vom 6.4.2001 stellte diese fest, dass vom 21.6.1999 bis zum Ende August 1999 eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bestanden habe. Aufgrund der Akten sowie zusätzlicher medizinischer Untersuchungen, namentlich durch einen Rheumatologen, einen Handchirurgen und einen Psychiater kommt das MEDAS-Gutachten zudem zum Schluss, dass der Versicherte seit 1.1.1999 in seiner angestammten Tätigkeit zu 50% arbeitsunfähig sei.