Kausalzusammenhanges mit dem Unfall ihre Verantwortlichkeit ab, ohne jedoch den Bestand der diversen Leiden anzuzweifeln. 3. Bereits im November 1999 hatte der Versicherte seine Arbeit beim alten Arbeitgeber in einem 50%-Pensum wieder aufgenommen. Im Februar 2002 verlor er diese Anstellung und bezog in der Folge Arbeitslosentaggelder. Am 24.3.2004 lief seine erste Rahmenfrist aus.