Mit Verfügung vom 11.10.2000, bestätigt durch Einspracheentscheid vom 6.3.2001, sprach ihm die SUVA für die Unfallfolgen am linken Arm eine Invalidenrente aufgrund eines Invaliditätsgrades von 15% sowie eine Integritätsentschädigung von 17.5% zu. Für psychische sowie weitere Beschwerden (ein Fibromyalgiesyndrom, eine systematische Polyarthritis, ein Lumbovertebralsyndrom, chronische Schmerzen der Knieund Sprunggelenke, osteoporotische Veränderungen der Brustwirbelsäule und eine Hepatopathie) lehnte die SUVA mangels natürlichen bzw. adäquaten