anrechenbarem Einkommen von Fr. 30'000.-- 7,0%; bis und mit anrechenbarem Einkommen von Fr. 40’000.-- 8,0%; bis und mit anrechenbarem Einkommen von Fr. 50'000.-- 9,0% und mit einem anrechenbarem Einkommen von über Fr. 50'000.-- 10,0%. Der Begriff des anrechenbaren Einkommen seinerseits entspricht laut Art. 8a Abs. 1 KPVG dem satzbestimmenden steuerbaren Einkommen zuzüglich 10 Prozent des satzbestimmenden steuerbaren Vermögens gemäss den aktuell verfügbaren kantonalen Steuerdaten.