Daher stellt diese den Antrag, die IV habe die Leistungen für die Ergotherapiebehandlungen seit Beginn der Therapie am 21. August 2001 (Fr. 3'973.55), eventualiter seit Februar 2002 (Fr. 3'152.55), nachzuzahlen. Die IV-Stelle stellt sich demgegenüber auf den Standpunkt, im Falle eines POS gemäss Ziff. 404 GgV könnten Leistungen erst ab dem Datum der gesicherten Diagnose, somit wie verfügt ab 18. Oktober 2002, erbracht werden. Hiezu stützt sie sich unter anderem im Ergebnis auf Rz 404.6 des Kreisschreibens über die medizinischen Eingliederungsmassnahmen (KSME) des BSV.