Mit Verfügung vom 11. September 2003 übernahm die IV die Kosten für die Behandlung des Geburtsgebrechens vom 18. Oktober 2002 bis 31. Oktober 2006 (Revision). Diese Verfügung blieb unangefochten und ist rechtskräftig. Mit Verfügung vom 12. September 2003 übernahm die IV sodann auch die Kosten für die medizinische Massnahme (ambulante Ergotherapie nach ärztlicher Verordnung) zur Unterstützung der Behandlung des Geburtsgebrechens Nr. 404 für den Zeitraum vom 18. Oktober 2002 bis 31. Oktober 2004 (Revision).