Am 25. Oktober 2002 stellten die Eltern von … bei der IV-Stelle des Kantons Graubünden Antrag auf die Durchführung medizinischer Massnahmen (Ergotherapie). Im Antrag wurde darauf hingewiesen, dass die Behinderung zwar seit Geburt bestehe, die Diagnosestellung jedoch erst im Oktober 2002 erfolgt sei. Im Arztbericht vom 8. November 2002 bestätigte Dr. med. …, Neuropädiater am Kantonsspital …, die Diagnose des Geburtsgebrechens 404 (infantiles POS).