gehen zulasten der Gemeinde … und sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheids an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden, Chur, zu bezahlen. 3. Die Gemeinde hat … aussergerichtlich mit insgesamt Fr. 1'500.-- (inkl. MwSt.) zu entschädigen, wodurch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege obsolet wird.