Gestützt auf jene Vorgaben passte die Vorinstanz ihr Reglement an. Im Zuge der Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2003 (Traktandum 7) wurden die vorgeschlagenen Änderungen (KKP-Gutschrift Fr. 300.-- pro Erwachsene und Fr. 75.-- pro Kind) von den Stimmberechtigten im Verhältnis 19:1 klar angenommen. Daraus resultiert zunächst als Zwischenergebnis, dass die Vorinstanz legitimiert war, entsprechende Sonderbeiträge zu gewähren, und seit Mitte Dezember 2003 auch über eine einwandfreie Rechtsgrundlage für die Zusprechung solcher Beiträge verfügte.