3. In ihrer Vernehmlassung beantragte die Vorinstanz kostenfällige Abweisung des Rekurses. Den Einwänden der Gesuchstellerinnen hielt sie entgegen, dass diese nur selten bzw. bestimmt nicht jedes Wochenende in der Gemeinde anzutreffen wären. Der normale und alltägliche Gang zur Arbeit bzw. zum Studien-/Ausbildungsort erfolge konstant von auswärts. Ferner würde keine der Beiden ein öffentliches Amt in der Gemeinde oder sonst irgendwo in der Talschaft … bekleiden; ebenso wenig würden sie sich in lokalen Vereinen oder dergleichen engagieren.