… als staatlich bestellten Rechtsbeistand zu gewähren. Zur Begründung brachten sie vor, dass ihre Ausweis- und Heimatschriften in der Gemeinde … deponiert seien und bisher keine Anmeldung betreffend Wohnsitzwechsel andernorts erfolgt sei. Richtig sei zwar, dass sie als „Studentinnen“ für mehrere Jahre als Wochenaufenthalter im Unterland (nämlich in … bzw. …) gelebt hätten. Falsch sei aber dennoch, dass sie deshalb ihren Lebensmittelpunkt dorthin verschoben hätten.