b) Im Zuge der Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2003 beschloss die Gemeinde …, dass sie an alle ortsansässigen Personen (d.h. mit ständigem [zivilrechtlichen] Wohnsitz) eine Gutschrift an die Krankenkassenprämien in der Höhe von Fr. 300.-- pro Erwachsener und Fr. 75.-- pro Kind leisten bzw. zurückerstatten werde.