4. Wie sich die Situation bei Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel darstellt, wurde bei dem Augenschein vom 11.5.2004 abgeklärt. Es zeigte sich, dass sich beide Haltestellen direkt vor dem Wohnhaus bzw. der Therapiestätte der Beschwerdeführerin befinden. Die Fahrt dauerte insgesamt ca. 20 min, worin eine gut fünfminütige Wartezeit am … mit eingerechnet ist. Bei beiden benutzten Bussen handelte es sich um Niederflurbusse, die ein komplikationsloses Ein- und Aussteigen von Rollstuhlfahrern mit Hilfe einer Begleitperson erlauben.