3. Die Beschwerdegegnerin stellt sich insofern auf den Standpunkt, dass überhaupt keine notwendigen Kosten entständen, da der Beschwerdeführerin die Zurücklegung des Weges zu Fuss, eventuell in Begleitung ihrer Mutter, zuzumuten sei. Dem ist entgegenzuhalten, dass die Distanz von 2 km zwischen Wohnort und Therapiestätte für ein siebenjähriges Mädchen im Rollstuhl eine beträchtliche Entfernung darstellt. Die betreffende Strecke würde bereits einen gesunden Menschen je nach Gehgeschwindigkeit ca. 25 min kosten, für den Hin- und Rückweg also 50 min.