Der zwei Kilometer lange Weg zur Therapiestätte könne durch die Versicherte in Begleitung ihrer Mutter zu Fuss in etwa 20 Minuten zurückgelegt werden. Dies sei zumutbar und trage im Übrigen auch zur Förderung der Selbständigkeit bei, indem die Versicherte diesen Weg allenfalls sogar gänzlich ohne Inanspruchnahme der Hilfe Dritter, auch nicht der Angestellten eines Behinderungstaxis, bewältigen könne. 6. Im Rahmen des zweiten Schriftenwechsels hielten die Parteien an ihren Begehren und Auffassungen fest.