2. Am 4.12.2002 beantragte die Versicherte bei der IV-Stelle Graubünden die Übernahme der Kosten für einen Behindertentransport zur Therapiestätte. Mit Schreiben vom 28.1.2003 bestätigte der behandelnde Kinderarzt Dr. … die Notwendigkeit eines solchen Transportes. Die Busse der … seien nicht genügend rollstuhlgerecht ausgerüstet, zudem fördere die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel die Abhängigkeit von der Mutter und anderen Drittpersonen.