Die gleichen Informationen waren auch im Internet einsehbar. In seiner Einsprache vom 20. März 2004 beruft sich der Rekurrent denn auch auf diese Information im Internet, welche er wörtlich wiedergibt. In dieser Information ist eindeutig festgehalten, dass gewisse Personenkategorien in der Regel entweder im Februar ohne Anmeldung eine Mitteilung über die Bezugsberechtigung oder im März das Anmeldeformular erhalten;