Sie hat indessen den "Einsprache- Entscheid" vom 29. September 2004 erlassen, mit entsprechender Rechtsmittelbelehrung. Aus prozessökonomischen Gründen tritt das Verwaltungsgericht auf den gegen den "Einsprache-Entscheid" erhobenen Rekurs vom 26. Oktober 2004 ein; das Gericht verzichtet damit darauf, den Rekurs an die Ausgleichskasse zwecks Behandlung als Einsprache zu überweisen, obwohl nach Art.