Anders habe es sich im Jahre 2002 verhalten; damals habe die Ausgleichskasse die den Einsprecher betreffenden Daten von der Steuerverwaltung erhalten, und sie habe in der Folge gestützt auf die gelieferten Daten die Prämienverbilligung für 2002 zusprechen können, ohne dass der Einsprecher eine Anmeldung habe einreichen müssen. Im Übrigen habe die Ausgleichskasse für das Jahr 2003 mit amtlichen Publikationen in allen Zeitungen Graubündens am 14. März 2003 und erneut Ende November 2003 auf die Möglichkeit des Bezugs von Prämienverbilligungen und insbesondere auf den Ablauf der Anmeldefrist am 31. Dezember 2003 hingewiesen.