3. Die Ausgleichskasse wies die Einsprache mit Entscheid vom 29. September 2004 ab. Die Kantonale Steuerverwaltung habe im Jahre 2003 keine den Einsprecher betreffenden Daten an die Ausgleichskasse geliefert; das Ausbleiben einer Mitteilung der Steuerverwaltung habe dazu geführt, dass dem Einsprecher die Gesuchsformulare nicht zugestellt wurden. Anders habe es sich im Jahre 2002 verhalten;