S 04 153 2. Kammer als Versicherungsgericht URTEIL vom 11. Januar 2005 in der verwaltungsrechtlichen Streitsache betreffend Prämienverbilligung 1. …, geboren 1962, bezieht seit vielen Jahren Prämienverbilligungsbeiträge für sich, seine Gattin und seine vier Kinder. Am 16. Februar 2004 reichte er das Gesuch für die Beiträge pro 2003 ein. Auf dieses trat die AHV- Ausgleichskasse des Kantons Graubünden mit Verfügung vom 12. März 2004 nicht ein mit der Begründung, das Gesuch sei nach Ablauf der gesetzlichen Frist (31. Dezember 2003) eingereicht worden.